Geburtsurkunde (akt urodzenia)
Geburtsurkunde/Akt urodzenia - Übersetzungspreise:
vollständig 25 €, gekürzt 20 €
Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person - mit Name, Geschlecht, Datum und Ort. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern) eingetragen. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen.
Sie wird in Polen und auch in Deutschland vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt.
Heutige Geburtsurkunden in Deutschland enthalten folgende Angaben (§ 59 PStRG):
- den Namen des Standesamts
- die laufende Nummer des Geburtseintrags zusammen mit dem Jahr der Geburt
- alle Vornamen des Kindes
- den Nachnamen des Kindes
- das Geschlecht des Kindes
- das Geburtsdatum des Kindes
- den Geburtsort des Kindes
- von den "rechtlichen Eltern"
- den vollständigen Namen
- die Religion, wenn dieser Eintragung nicht widersprochen wird
- den Ort des ausstellenden Standesamts
- das Datum der Ausstellung der Geburtsurkunde
- das Siegel des Standesamtes
- die Unterschrift des beurkundenden Standesbeamten
- den Namen des beurkundenden Standesbeamten.
Für die beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunden biete ich Ihnen einen Pauschalpreis an, er beträgt nur 18 € (gekürzt) bzw. 20 € (vollständig), egal ob es sich um eine Übersetzung aus dem Polnischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Polnische handelt.
So sieht ein Teil einer polnischen gekürzten Abschrift aus der Geburtsurkunde (odpis skrócony aktu urodzenia) aus:
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