Übersetzungen aller Art: Deutsch <-> Polnisch

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Beispiel-Übersetzungspreise:
Arbeitszeugnis 25 -30 €, Heiratsurkunde 22 €

Ich bin ein staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer der polnischen Sprache und biete Übersetzungen aus dem Deutschen ins Polnische und auch umgekehrt - aus dem Polnischen ins Deutsche.
[Jako tłumacz przysięgły języka niemieckiego z egzaminem państwowym tłumaczę teksty i dokumenty z języka niemieckiego na polski i odwrotnie - z polskiego na niemiecki]

Einpersonenfirma in Deutschland

Das Verbot der Beschäftigung von Polen betrifft nur einige Branchen, hauptsächlich solche mit hoher Arbeitslosigkeit. In vielen Branchen werden in Deutschland Einpersonenfirmen (sog. Ich-AG's) gegründet. Das Recht dazu hat jedermann und in jeder Branche. In den drei verbotenen Branchen, nämlich Bau-, Gebäudereinigungs- und Innenaustattungsbranche, müssen Polen indessen mit Schwierigkeiten rechnen. Ein Maler kann ebenso wie eine Reinigungsfrau eine Firma gründen und gleichzeitig sein/ihr eigener Chef und Mitarbeiter werden. Diese Rechtskonstruktion ist zwar zulässig, in der Praxis jedoch muß man damit rechnen, dass deutsche Kontrolleure solchen Unternehmern die Gründung von Scheinfirmen vorwerfen. Als weiteres Hindernis kann bei einer Firmengründung die Nichtanerkennung von Qualifikationen auftauchen, insbesondere in Handwerksberufen wird ein Meisterdiplom verlangt. Der Maler, der Frisör oder Uhrmacher aus Polen, der in Deutschland einen Betrieb eröffnen will, braucht von seiner Handwerkskammer eine Bestätigung, dass die in Polen erworbene Qualifikation der deutschen entspricht - leichter ist die Lage bei Berufen ohne solche Qualifikationsanforderungen, in denen keine Meisterbriefe verlangt werden.

Es lohnt sich, Fliesenleger zu sein!

Fliesenleger zählt zu den Berufen, die keine offizielle Anerkennung der Qualifikation erfordern, obwohl er in die Baubranche fällt. Diesen Beruf darf in Deutschland jedermann ausüben. Ähnliches gilt für den Beruf des Gebäudereinigers, jedoch nur in privaten Haushalten. Voraussetzung der legalen Ausübung einer solchen selbständigen Erwerbstätigkeit ist deren Anmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt. Früher boten einige Polen ihre Dienste "schwarz" an. Dabei handelte es sich meistens um Reinigungskräfte, Frisöre oder Krankenpfleger.

Nach dem Beitritt Polens zur EU konnten diese Tätigkeiten legalisiert werden, viele kennen sich aber womöglich nicht gut in den Vorschriften über die selbständige Erwerbstätigkeit aus. Die deutschen Steuerbehörden dulden - als Investitionszeitraum - in den ersten Jahren der Erwerbstätigkeit niedrige Erlöse oder sogar Verluste. Daher können solche Erwerbstätige so lange, wie das Einkommen aus ihrer Tätigkeit bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet, gewisse Steuererleichterungen (z.B. Aussetzung der 19-%igen MwSt) in Anspruch nehmen. Nach mehr als fünf Jahren muss die Erwerbstätigkeit allerdings adäquate Gewinne abwerfen.
Quelle: z.T. region - deutsch polnische Zeitung

Im Jahr 2011 fallen die Zugangsbeschränkungen zum deutschen Arbeitsmarkt für die Polen weg, die Sitaustion wird sich wohl "verbessern" - nichts desto trotz wird der Jobsuchende oder ein Gewerbetreibende eine gewisse Rechts- und Steuerberatung in Anspruch nehmen, sowie gewisse Dokumente und Urkunden ins Deutsche übersetzen müssen.

Ich bin natürlich kein Rechtsberater, auch kein Steuerberater - im Web findet sich eine Anzahl von renommierten Anwälten, die sich auf die Beratung der polnischen Gewerbetreibenden oder deren, die eine gewerbliche Tätigkeit anmelden wollen, spezialisieren. Auf Anfrage kann ich einige Referenzen weitergeben. Bei den Übersetzungen stehe ich Ihnen oder Ihren polnischen Freunden/Kollegen gerne zur Verfügung.

Weitere Infos:

In der Sprachrohr-Ausgabe 2/2010 gab es einen kleinen Artikel über meinen beruflichen Werdegang und als Zugabe mein Bild auf der Titelseite:

 Download des Artikels als PDF


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