Ehefähigkeitszeugnis - Zaświadczenie...
Beispiel-Übersetzungspreise:
Ehefähigkeitszeugnis 22 €
Für Ausländer in Deutschland, die eine Ehe in Deutschland schließen wollen:
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Ausländer, der in Deutschland eine Ehe eingehen will, wenn er hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt. Nach Art. 13 Abs.1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) richten sich für jeden Verlobten die Voraussetzungen der Eheschließung grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem er angehört.
Das Ehefähigkeitszeugnis muss von der inneren Behörde des Heimatstaates ausgestellt sein. Die Ausstellung durch ein Konsulat reicht nicht. Darin wird bescheinigt, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten die Voraussetzungen für eine Eheschließung in der Person des Ausländers erfüllt seien.
Weitere Infos (§ 1309 BGB - Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer): http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1309.html
Für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen:
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.
Für die Übersetzung von Ehefähigkeitszeugnissen biete ich Ihnen einen Pauschalpreis an, er beträgt nur 20 € (mit Beglaubigung), egal ob es sich um eine Übersetzung aus dem Polnischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Polnische handelt. Die in Polen aktuell ausgestellten "Ehefähigkeitszeugnisse" heißen einfach "Zaświadczenie" (Bescheinigung).
Für die beglaubigte Übersetzung von sonstigen Urkunden biete ich Ihnen Pauschalpreise an, von nur 18 € (bspw. gekürzte Geburtsurkunde) bis etwa 30 € (doppelseitige Arbeitszeugnisse), egal ob es sich um eine Übersetzung aus dem Polnischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Polnische handelt.
So sieht ein Teil eines polnischen Ehefähigkeitszeugnisses (Zaświadczenie) aus dem Jahr 2010 aus:
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